In Fachkreisen werden als Bastlerfahrzeug Autos genannt, die ihr reguläres Autoleben hinter sich haben. Oft dienen sie als „Teilespender“. Das Wort wird auch gerne für beschädigte Fahrzeuge gebraucht, um jegliche Gewährleistung und Garantie auszuschließen und rechtlich nicht mehr verfolgbar zu werden. Dies ist aber eine umstrittene Klausel und muss vom Anwalt im Einzelfall dann geprüft werden, ob die Verwendung dieser Bezeichnung zulässig oder unzulässig ist. Das Wort wird beim Verkauf auch dann gebraucht, wenn das Fahrzeug theoretisch noch Rest-TÜV haben und sogar noch fahrbar sind. Sollte der Preis oberhalb des Schrottwertes liegen und Verkäufer und Käufer sich einig sein, dass das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr verwendet werden soll , ist es kein Bastlerfahrzeug.
Natürlich muss Bastlerfahrzeug nicht zwingend etwas Negatives bedeuten: es kann auch um ein seltenes Fahrzeug handeln, von dem nur noch eine verrostete Karosse geblieben ist und von den Liebhabern in mühseliger Arbeit aufgearbeitet wird, um in voller Pracht das Fahrzeug zum Leben zu erwecken
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