Ein Kraftfahrzeug ist dem § 1 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes entsprechend folgendermaßen definiert, Zitat: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ Zitat Ende.

Ein KFZ ist folglich ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das nicht oder nur zeitweise spurgeführt ist, siehe § 2 des StVG, und von einem Fahrzeuglenker gesteuert wird. Typische KFZ sind der PKW, der LKW, Mofas, Kleinkrafträder oder Mopeds und das Motorrad. Allein in Deutschland sind rund 50 Millionen KFZ für den Straßenverkehr zugelassen.

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