TÜV ist die gängige Abkürzung für „Technischer Überwachungsverein“. Rechtlich gesehen ist der TÜV eine Selbsthilfe-Organisation der deutschen Wirtschaft, die für den Staat als hoheitliche Aufgabe die betreffende technische Überwachung vornimmt. Dem Kfz-Halter ist der Begriff TÜV geläufig als eine Stelle, bei der das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen auf seine Tauglichkeit hin technisch überprüft wird. Umgangssprachlich formuliert „muss das Auto zum TÜV“. Dabei handelt es sich um die sogenannte Hauptuntersuchung, die HU.
Während noch vor mehreren Jahrzehnten bundesweit der TÜV regional organisiert und strukturiert war, gibt es heutzutage in Deutschland mit dem TÜV Nord, dem TÜV Süd und dem TÜV Rheinland drei TÜV-Holdings. Die beiden TÜVs Saarland und Thüringen arbeiten eigenständig. Alle TÜVs mit ihren Niederlassungen, Zweig- und Außenstellen nehmen hoheitliche, also staatliche Aufgaben wahr, und zwar in erster Linie auf dem Gebiet der Kfz-Überwachung in Bezug auf die Fahrerlaubnis. Sie prüfen, ob das Auto von seinem technischen Zustand her nach den gesetzlichen Vorschriften dazu geeignet ist, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Im Übrigen ist die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ ein Qualitätssiegel. Damit wird dem Hersteller des technischen Gerätes eine besondere Qualität und Vertrauenswürdigkeit garantiert, die sich auf den Verbraucher übertragen soll.
Mit TÜV-geprüft soll eine positive Wechselwirkung in Bezug auf das geprüfte Produkt erreicht werden. Für den Fahrzeughalter ist die Hauptuntersuchung beim TÜV maßgeblich. Hier wird in die Erstuntersuchung nach der Neuzulassung sowie in die weiteren Untersuchungsintervalle unterschieden. Für jeden Pkw ist die HU drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, alle anderen Folge-HUs nach jeweils 24 Monaten. Taxis und Mietfahrzeuge müssen von Anfang an im 12-Monatsrhythmus TÜV-untersucht werden, und Motorräder sowie Leichtkrafträder ab der Erstzulassung alle zwei Jahre. Bestätigt wird die durchgeführte HU in einer Prüfbescheinigung, durch einen Stempel im Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie durch eine runde, farbliche Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges angebracht wird.
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