Das ist die Abkürzung für Personenkraftwagen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes mehrspuriges Fahrzeug mit mindestens zwei Achsen, vier Rädern und einem eigenen Antrieb bzw. Motor. Ein PKW darf inklusive dem Fahrer maximal 9 Sitzplätze ausweisen, wenn dies Bauart und Ausstattung zulassen. Die Anzahl der tatsächlich zu befördernden Personen ist abhängig von der Menge der vom Hersteller installierten Sicherheitsgurte. Bei Oldtimern ohne Sicherheitsgurte ist die Anzahl der ausgewiesenen Sitzplätze maßgeblich. Im weiteren ist ein PKW inkl. kompletter Zuladung, also auch den darin mitfahrenden Passagieren, nicht schwerer als 3,5 t.

Um einen PKW im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, ist einerseits der Führerschein der Klasse B oder BE, mit Anhänger, notwendig und andrerseits die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr. In der Definition der Europäischen Gemeinschaft werden Fahrzeuge in Fahrzeugklassen eingeteilt, wobei der PKW zur Klasse M1 gehört. Besitzt der PKW eine Anhängevorrichtung, Anhängerkupplung, so können mit dem PKW Anhänger der Klassen 01 und 02 gezogen werden, wobei auch hier das Gesamtgewicht von Kraftwagen und Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreiten darf. Wenn Sie ein PKW verkaufen wollen können Sie dies hier tun.

Quelle: https://www.auto-ankauf-bundesweit.de/

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