Mit der AU, der Abgasuntersuchung wird gewährleistet, dass die Abgaswerte des betreffenden Fahrzeuges für den bevorstehenden Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. Eingeführt wurde die damalige ASU, die Abgas-Sonderuntersuchung Mitte der 1980er Jahre. Über die Jahre und Jahrzehnte hinweg wurde sie mehrfach überarbeitet, aktualisiert und modifiziert. Seit dem Jahre 2010 ist die im Jahre 1993 von ASU in AU umbenannte Abgasuntersuchung ein Bestandteil der HU, der Hauptuntersuchung.

Alle Grenzwerte für die unterschiedlichen Abgasmessungen sind gesetzlich vorgegeben. Die Abgase werden einerseits im „einfachen“, andererseits im erhöhten Leerlauf gemessen. Dazu wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. In dem Abgas dürfen „bestimmte Gase lediglich in einer prozentual festgelegten Menge enthalten sein, also abgeleitet werden“.

Für die AU wird in die folgenden Fahrzeugtypen unterschieden:

  • Otto-Motor ohne Katalysator
  • Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
  • Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
  • Otto-Motor mit On-Board-Diagnose OBD
  • Diesel-Motor mit und ohne OBD

Im Rahmen der AU wird eine Vielzahl von Einzelmessdaten erfasst. Durch die Zusammenlegung von HU und AU ist gewährleistet, dass dieselbe Prüforganisation wie beispielsweise der TÜV auch die AU vornimmt. Nach erfolgreichem Bestehen der einzelnen Prüfschritte wird der Nachweis zur AU durch einen Ausdruck dokumentiert. Diese Dokumentation beinhaltet neben den Fahrzeug-Ident-Daten die Fahrzeug-Soll- und die Ist-Daten, die Ergebnisse der erfolgten Einzelprüfungen, mögliche Abweichungen nebst Erläuterungen, sowie den Termin für die nächstfällige AU. Der Preis für die kombinierte HU/AU ist bundesweit nicht einheitlich, liegt jedoch für den Pkw im oberen zweistelligen Eurobereich.