Worterklärung Autohalter

Andere Bezeichnungen für Autohalter sind Fahrzeughalter oder Kfz-Halter. In allen Fällen handelt es sich um diejenige natürliche oder die juristische Person, die bei der Kfz-Zulassungsstelle als Autohalter gemeldet ist. Das wird sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Kfz-Schein als auch im Teil II, dem ehemaligen Kfz-Brief dokumentiert. Wer dort namentlich eingetragen ist, der ist Kfz-Halter.

Das kann, muss aber nicht der Eigentümer des Fahrzeuges sein. Im privaten Bereich kann das Auto rechtmäßig dem einen Ehepartner gehören, während der andere von beiden der Autohalter ist. Er ist im Besitz des Führerscheins, und er zahlt die Kfz-Steuer sowie die Kfz-Versicherung. Rechtmäßiger Eigentümer ist jedoch der andere. Eine ähnliche Situation ist üblich, wenn die Erzieher das erste Auto des Kindes bezahlen. Das Fahrzeug wird auf dessen Namen zugelassen, ohne dass der Jugendliche an den Anschaffungskosten beteiligt war.

Vergleichbar ist die Situation bei einem Leasingauto. Eigentümer ist der Leasinggeber, also die Leasinggesellschaft, Halter der Leasingnehmer als Fahrzeugbenutzer. Eigentum und Besitz als die Verfügungsgewalt über das Auto können durchaus differieren. Wichtig zu wissen ist, dass der Autohalter für das Fahrzeug zuständig und verantwortlich ist. Rechtsgrundlage dafür ist § 31 StVZO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese Verantwortung gilt ganz unabhängig davon, wer das Fahrzeug letztendlich benutzt. Bei einem technischen Mangel an dem Auto wird ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sowohl gegen den Halter als auch gegen den Fahrer eingeleitet, wenn das zwei verschiedene Personen sind.

Der Halter ist verantwortlich, während der Fahrer das Auto gar nicht hätte bewegen dürfen. Rechtsgrundlage für das Halten des Autos, also für den Autohalter ist § 7 des Straßenverkehrsgesetzes StVG. Danach ist derjenige ein Autohalter, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung benutzt, die damit verbundenen Kosten trägt, und den Nutzen an sowie mit der Fahrzeugverwendung hat. Das alles kann losgelöst vom Eigentum an dem Auto sein.