Die Abkürzung ABS steht für Antiblockiersystem. Es ist ein technisches System, das bei Kraftfahrzeugen, aber auch im Schienenverkehr oder bei Flugzeugfahrwerken verwendet wird. In der StVZO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird das ABS als „Automatischer Blockierverhinderer“ AVB bezeichnet. Ziel von ABS sind die Erhöhung der Fahrsicherheit einerseits und die Reduzierung des Verschleißes an den Radlaufflächen andererseits.

Durch das ABS wird beim Bremsen des Fahrzeuges das Blockieren aller Räder durch ein Vermindern des Bremsdrucks verringert. Das erhöht die Sicherheit beim Bremsen und verbessert die Lenkbarkeit. Wie es heißt, bleibt das Auto besser in der Spur. Der Begriff ABS wurde Ende der 1970er Jahre von der Firma Robert Bosch GmbH mit Sitz in Gerlingen bei Stuttgart kreiert und rechtlich geschützt. Das von Bosch entwickelte ABS kam zunächst in einigen Modellen der Automarken Mercedes und BMW zum Einsatz. Zu Beginn der 2000er Jahre waren die meisten Neufahrzeuge der deutschen Automobilhersteller mit ABS ausgerüstet.

Seit dem Jahre 2004 sind europaweit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen serienmäßig mit ABS ausgestattet. Grundlage dafür ist eine Selbstverpflichtung des ACEA, Association des Constructeurs Européens d’Automobiles, des Europäischen Automobilherstellerverbandes mit Sitz in Brüssel. Das Auto mit ABS bleibt auch bei einer Vollbremsung lenkbar, sodass ein plötzlich auftauchendes Hindernis wie beim Wildwechsel trotz starken Bremsens umfahren werden kann. Das Bremsverhalten auf nasser Fahrbahn ist insgesamt sicher, und der Bremsweg deutlich kürzer. Durch die gleichmäßige Abnutzung werden die Reifen insgesamt geschont. ABS steuert die Bremskraft jedes einzelnen Rades elektronisch und vermeidet ein anhaltendes Blockieren der Reifen. In der heutigen Zeit sinkt die Zahl der Gebrauchtwagen ohne ABS von Jahr zu Jahr. Absehbar ist, dass zu Beginn der 2020er Jahre kaum noch Autos ohne ABS unterwegs sein werden, abgesehen vom gepflegten Oldtimer als Liebhaberfahrzeug.