Der Lastkraftwagen dient der Beförderung von Gütern und Lasten und kann sich unter anderem in einen LKW mit Ladefläche oder Pritsche oder einem Sattelzug, eine Zugmaschine und ein separater Auflieger, einteilen. Fahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 3,5 t, mit denen Lasten transportiert werden, sind als Kleintransporter definiert.

Bei LKW über 3,5 t ist der Einbau und die Nutzung eines Fahrzeugschreibers vorgesehen. Für LKW über 3,5 t sind zudem zum Führen des Fahrzeuges im Straßenverkehr die Führerscheinklassen C1, C sowie C1E und CE vorgeschrieben, wobei sich die Notwendigkeit der verschiedenen Führerscheine am Gesamtgewicht, der Bauart und der Zusammensetzung des jeweiligen LKW, des Lastzuges oder des Sattelzuges, definiert.

In der Fahrzeugklassendefinition der EG gehören LKW zu den Klassen N1, bis 3,5 t, N2, mehr als 3,5 t und maximal 12 t sowie N3, über 12 t.