Fahrzeugtypen

Cabriolet

Hierbei handelt es sich um einen PKW mit einem ein- und ausfahrbarem Dach, beziehungsweise einem abnehmbaren Dach. Zu den Cabriolets zählen im Übrigen auch die Roadster, obwohl es hier Fahrzeugmodelle gibt, die über kein Dach verfügen. Da bei einem Cabriolet das Dach als tragendes Element der Karosserie wegfällt, besitzt dieser Fahrzeugtyp eine verstärkte Bodengruppe. In der Bauart werden diese offenen Fahrzeuge in Coupé-Cabriolets, Roadster und Cabriolimousinen unterteilt, wobei letztere Bauform heute kaum noch Anwendung findet.

Limousine

Im allgemeinen Sprachgebrauch definiert sich eine Limousine als ein PKW mit festem Verdeck, einem vom Fahrgastraum abgeteilten Kofferraum sowie zwei Sitzreihen und üblicherweise 4 Türen. Allerdings verwischen sich diese Abgrenzungen je nach Hersteller, da der Begriff Limousine weder verkehrsrechtlich noch markenrechtlich definiert oder geschützt ist. Eine Limousine kann dementsprechend auch ein Fließheck und nur zwei Türen besitzen. Die Nutzung des Wortes ist abhängig von der Wahl des Herstellers hierzu. In der Vergangenheit wie auch heute verstehen sich Limousinen als Fahrzeuge für längere Strecken, auf denen die Passagiere über ausreichend Platz verfügen, um bequem reisen zu können.

Coupe

Wie der Begriff Limousine entstammt auch das Coupe der Ära vor der Erfindung des KFZ und bezeichnet ursprünglich die besondere Form einer Kutsche. Heute nutzen die PKW-Hersteller das Wort Coupe für Fahrzeuge einer Modellreihe, die sich gegenüber der Limousine des gleichen Modells durch eine sportlichere, dynamischere Form, und meist auch Motorisierung, auszeichnet. Üblicherweise besitzt ein Coupe eine eher flache, fliesendere Karosserie als das Limousinen-Pedant der Modellreihe. Dieses „Mehr“ an Dynamik und Sportlichkeit wird mitunter durch eine Einschränkung der Rücksitze und einer niedrigeren Kopffreiheit bezahlt.

Sportwagen

Wie der Begriff es schon aussagt, ist ein Sportwagen für den Einsatz auf Rennstrecken und den Wettkampf konzipiert. Neben den nur für Rennstrecken gebauten Sportwagen, die über keine Straßenverkehrszulassung verfügen, werden Fahrzeuge dieses Typs ebenso für den öffentlichen Straßenverkehr gefertigt. Ein Sportwagen zeichnet sich durch eine erhöhte Fahrdynamik der Karosserie und des Fahrwerks und der Motorleistung gegenüber herkömmlicher PKW aus. Es bestehen auf dem KFZ-Markt sowohl ausgesprochene Sportwagenhersteller wie etwa Ferrari, Lamborghini und Porsche wie auch Produzenten von verschiedenen Fahrzeugtypen, bei denen der Sportwagen ein Teilsegment der Fahrzeugpalette darstellt.

Geländewagen

Heute ist der Jeep eine Automarke, die aktuell zum italienisch-amerikanischen Autokonzern FIAT Chrysler gehört. Jeep ist aber auch, zumindest im europäischen Raum, ein Synonym für Geländefahrzeuge. Der ursprünglich nicht markenrechtlich geschützte Begriff Jeep bezeichnete umgangssprachlich ein amerikanisches Militärfahrzeug, den Willys MB, der ab 1940 als Allzweckfahrzeug in den Kriegs-Einsatz kam. Der Ursprung des Namens Jeep ist nicht klar definiert. Es bestehen dazu mehrere Legenden, wobei eine auf einer amerikanischen Comicfigur beruht, die aufgrund ihrer wandelbaren Fähigkeiten als wahrscheinlichste Basis zur Namensgebung angenommen wird.

Youngtimer

Der Begriff Youngtimer ist eine Bezeichnung des deutschen Sprachraums, der unter die Definition des Scheinanglizismus fällt, im englischen wird hierzu das Wort „modern classic“ verwendet. Als Youngtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die ein Alter von etwa 15 bis maximal 30 Jahren besitzen. Ob der Begriff Youngtimer auf ein Fahrzeug angewandt wird, ist unter anderem abhängig von dessen Häufigkeit im Straßenverkehr. So bestehen noch heute nicht wenige PKW, die 15 Jahre und älter sind, die aber aufgrund ihres häufigen Vorkommens meist nicht als Youngtimer bezeichnet werden. Bis zum 28. Februar 2007 gab es für Fahrzeuge mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren eine Ausnahmeverordnung zur Zulassung im deutschen Straßenverkehr. Seit 2007 ist diese Verordnung aufgehoben. Entsprechend besitzt der Begriff Youngtimer keine gesetzliche Grundlage mehr.

Oldtimer

Wie der Youngtimer ist auch der Oldtimer aus sprachlicher Sicht eine deutsche Erfindung des Scheinanglizismus. Im englischen Sprachraum sind Oldtimer alte und gebrechliche Menschen, alte Fahrzeuge werden als „classic car“ bezeichnet. In Deutschland bezieht sich der „Oldtimer“ auf Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Aus Sicht der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann einem entsprechenden Fahrzeug ein sogenanntes H-Kennzeichen oder Oldtimerkennzeichen zugeordnet werden, wenn es den Prüfkriterien der Sachverständigen entspricht. Oldtimer mit einem H-Kennzeichen werden, je nach Bundesland, geringer besteuert. Zudem werden oftmals günstigere Versicherungsverträge angeboten und ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist von der Verordnung zur Feinstaubplakette befreit.